Nach dem Grundsatzentscheid des Bundesrates die Sanktionen der EU gegenüber Russland zu übernehmen ist am 27.4.2022 nun mittlerweile das 5. EU-Paket in die Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine eingeflossen. Diese Sanktionen haben weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit mit Russland. Darüber hinaus können auch die Sanktionsregeln weiterer Länder, wie z.B. der USA, Grossbritanniens und Japans für Schweizer Firmen relevant sein.